Verband & Prüfungen
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Allgemeines zur Prüfungsordnung
Um den nächsthöheren Grad im Jiu-Jitsu zu erreichen, muss von dem Jiu-Jitsuka eine Prüfung abgelegt werden. Um zu einer Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Mindestwartezeit eingehalten werden und der Prüfling sollte während des regelmäßigen Besuchs der Trainingseinheiten beweisen, dass er die Prüfung bestehen kann, sowie alle nötigen Techniken beherrscht. Des Weiteren kann es von Vorteil sein, wenn der Jiu-Jitsuka Lehrgänge besucht, welche vom Verband angeboten werden. Die Lehrgänge dienen dazu, dass man seinen Horizont erweitern kann und um zu sehen, welche Techniken andere Personen benutzen oder bevorzugen. Natürlich können auch verbandsübergreifende Lehrgänge besucht werden, die es ermöglichen noch weiter über den Tellerrand des eigenen Jiu-Jitsu zu blicken. Von angehenden Dan-Trägern und Dan-Trägern wird sogar erwartet, dass sie mindestens zwei Pflichtlehrgänge pro Vorbereitungsjahr besuchen. Darüber hinaus wird es gerne gesehen, wenn sie sich für die Belange des Jiu-Jitsu einsetzen.
Sind all diese Kriterien erfüllt, so ist der Jiu-Jitsuka gut vorbereitet und kann zur Prüfung antreten. Anhand der dann gezeigten Leistungen wird von den Prüfern entschieden, ob dem Prüfling der nächsthöhere Grad verliehen wird oder nicht. Alle Prüfer sind Meister des Jiu-Jitsu und tragen mindestens den 1. Dan. In speziellen Prüferschulungen müssen sie eine Lizenz erwerben, die es ihnen möglich macht Prüfungen im Jiu-Jitsu abzunehmen.
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass eine gewisse Anzahl von Techniken aus verschiedenen Bereichen gezeigt werden müssen. Die Anzahl der Techniken erhöht sich jeweils zum nächsthöheren Kyu-Grad. Ab dem 1. Kyu (braunen Gürtel) erhöht sich die Anzahl der Techniken nicht mehr.
Das Prüfungsprogramm setzt sich aus den Punkten Fallschule, Grundschule (Schläge, Tritte, Würfe, Hebel, etc.), Abwehr gegen Angriffe, Abwehr gegen Waffen und Abwehr von freien Angriffen und mehreren Gegnern (mit oder/und ohne Waffen) zusammen. Für den 1.–5. Dan wird von dem Prüfling zusätzlich erwartet, dass er eine Kata läuft, welche bei jeder Schwarzgurtprüfung eine andere ist. Ab dem 3.–5. Dan fällt der Punkt “Abwehr von freien Angriffen und mehreren Gegnern” weg. Anstelle dieses Punktes müssen Zusatzaktionen gezeigt werden. Die Zusatzaktionen können von dem Prüfling frei gewählt werden, sie müssen sich jedoch klar von den Techniken aus dem Vorprogramm abheben und unterscheiden. Für die Anforderungen von Dan-Prüfungen gibt es noch zu sagen, dass die Techniken zwar nicht mehr werden, aber anhand der Qualität, der Ausführung und des Anspruchs in der Wahl der Techniken eine Steigerung stattfinden sollte.
Die Prüfungsordnung der Jiu-Jitsu Union versteht sich als eine Rahmenprüfungsordnung. Dies bedeutet, dass sie lediglich einen gewissen Rahmen vorgibt, innerhalb dessen die einzelnen Trainer und Sportler noch genügend Freiraum zur Verwirklichung individueller Fertigkeiten entwickeln können. Grundsätzlich sind alle gezeigten und gelernten Techniken im Training als ein Vorschlag anzusehen. Dem Jiu-Jitsuka ist es freigestellt, die Grundtechniken und Abwehrkombinationen zu übernehmen. Sie können aber auch als Anregung genutzt werden, um die eigenen Techniken anzugleichen, zu vervollkommnen oder auf Effektivität hin zu überprüfen.